Was sind Online-Antragsassistenten?

Online-Antragsassistenten kurz OAAs sind digitale Verwaltungsanträge. Sie verknüpfen die Services der Kommunen mit dem Amt24, dem zentralen Online-Service-Portal in Sachsen.

Vorteile der Online-Antragsassistenten                    

  • Erfüllung OZG - einfacher und digitaler Antragsprozess für Bürger ohne Wartezeiten oder Vor-Ort-Termin
  • Rechtssicherheit: konfigurierbar, um der kommunalen Satzung zu entsprechen
  • Digitale und sichere Übertragung der Antragsdaten
  • Flexible Integration in die Systemlandschaft Ihrer Kommune
  • Technische und inhaltliche Releases, z.B. bei Gesetzesänderungen
  • Zentrale Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens durch KISA
  • Bereits durch SAKD zertifiziert und sofort einsatzbereit
  • Entlastung Ihrer Verwaltung durch standardisierte Datenerfassung

Einsetzbare Online-Antragsassistenten

Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Erlaubnis beantragen

Wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll, ...

Veräußerung eines Kulturdenkmals

Wird ein Kulturdenkmal verkauft, so müssen veräußernde und erwerbende Person, den ...

Verdienstausfall Feuerwehr

Arbeitgeber/ Unternehmer können den Verdienstausfall für einen Angehörigen der ...

Verdienstausfall Katastrophenschutz

Wer seinen Dienst bei den Katastrophenschutzeinheiten des Landes verrichtet, wird unter ...

Verkehrswertgutachten

Für Personen, die ein Grundstück geerbt haben oder beabsichtigen, eins zu kaufen oder zu pachten, ...

Verlängerung der Frist zur Wiederaufforstung

Kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen sind ordnungsgemäß innerhalb von 3 Jahren ...

Versammlung oder Aufzug anzeigen

Wenn eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder ein Aufzug geplant ist, muss dies ...

Versteigerung anzeigen

Ein Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen  ...

Vorkaufsrecht bei Grundstücken (Negativzeugnis)

Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, ...

Vorrübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen nach §2 (2) SächsGastG

Für Feste und Veranstaltungen bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, ...

Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement