Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der zuständigen Stelle (örtlich zuständige Unterhaltsvorschuss-Stelle, i. d. R. das Jugendamt) beantragen.