Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte bauordnungsrechtliche Vorhaben einer Veränderungssperre, z.B. Errichtung, Veränderung oder Umnutzung von Gebäuden, Grundstücksverkäufe oder Baulasten. Sie benötigen hierfür eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Sanierungsgebiete werden per Satzung festgelegt. Es gibt 3 Arten von Satzungssatzungsgebieten: Sanierungssatzungsgebiet §§ 144 ff. BauGB, Stadtumbaugebiet §§ 171a ff. BauGB und Erhaltungssatzung §§ 173 ff. BauGB. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Bauen in diesen Satzungsgebieten sind oft mit Mehrkosten verbunden, da man z.B. nur bestimmte Materialien verbauen darf. Antragsteller können dann mit dem Nachweis dieser Genehmigung später auch Steuervergünstigungen beantragen.