Gewerbeerlaubnisse beantragen
In diesem Onlineantrag sind die unten stehenden Gewerbeerlaubnisse zusammengefasst.
Bewachungsgewerbe (§34a GewO):
Tätigkeit: Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen.
Erlaubnis: Erforderlich, mit Überprüfung von Zuverlässigkeit und Sachkunde.
Rechtliche Grundlagen: § 34a GewO, Bewachungsverordnung (BewachV).
Finanzanlagenvermittler (§34f GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO):
Tätigkeit: Angebot bestimmter Finanzdienstleistungen.
Erlaubnis: Erforderlich, von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Immobiliendarlehensvermittler (§34i GewO):
Tätigkeit: Anlageberatung und Vermittlung von Verträgen für bestimmte Anlageformen.
Erlaubnis: Erforderlich, von der IHK.
Immobilienmakler (§34c GewO):
Tätigkeit: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter.
Erlaubnis: Erforderlich, gewerberechtlich.
Pfandleihgewerbe (§34 GewO):
Tätigkeit: Gewährung von Gelddarlehen gegen Pfand, Vermittlung von Pfandgeschäften.
Erlaubnis: Erforderlich, von der zuständigen Behörde.
Anzeige: Notwendig bei Gewerbebeginn und Nutzung der Räume.
Versteigerergewerbe (§34b GewO):
Tätigkeit: Versteigerung fremder beweglicher Sachen, Grundstücke oder Rechte.
Erlaubnis: Erforderlich, von der zuständigen Behörde, kann mit Auflagen verbunden sein.
Anzeige: Notwendig für jede einzelne Versteigerung beim Ordnungsamt.
Schaustellen von Personen (§33a GewO):
Tätigkeit: Veranstaltung von Schaustellungen von Personen, z.B. Table-Dance.
Erlaubnis: Erforderlich, von der zuständigen Gewerbebehörde.
Ausnahme: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem Charakter.
Weitere Hinweise:
Der Antrag Gewerbeerlaubnis Schaustellung von Personen kann ebenfalls von großen Kreisstädten bestellt werden. Innerhalb des Antrags ist die Konfiguration möglich, ausschließlich Schaustellen von Personen anzuzeigen und die anderen Themen auszublenden. Vorüberstehendes Gaststättengewerbe ist in diesem Antragsassistenten nicht integriert. Informationen hierzu können sie weiterhin hier abrufen. Dies gilt ebenfalls für den Antragsassistenten Straußwirtschaft, welchen Sie hier finden. Für die Gewerbeerlaubnisse nach §§ 34c GewO und 34i GewO erfolgt die Datenübertragung auf Wunsch zusätzlich nach xGewerbe.