Anmeldung Eheschließung
Vor einer Heirat haben Eheschließende die beabsichtigte Eheschließung beim örtlichen Standesamt anzumelden. Dabei können sowohl der Wunschtermin für die Eheschließung im zuständigen Standesamt, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, übermittelt werden. Sind seit der Mitteilung an die Eheschließenden, dass die Ehe vollzogen werden kann, mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung.