Zweitwohnungssteuer
Manche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Grundlage der Besteuerung ist der finanzielle Aufwand von Personen für das Innehaben einer Zweitwohnung neben einer Hauptwohnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder im Eigentum des Nutzers beziehungsweise der Nutzerin steht oder auf sonstiger Grundlage zur Nutzung überlassen wurde.