Zweitwohnungssteuer Ermittlung der Nettokaltmiete
Manche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist in der Regel die Nettokaltmiete. Für Wohnungen, die eigengenutzt, unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, wird regelmäßig die ortsübliche Miete zugrunde gelegt.