Zweitwohnungssteuer Ermittlung der Nettokaltmiete

Manche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist in der Regel die Nettokaltmiete. Für Wohnungen, die eigengenutzt, unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, wird regelmäßig die ortsübliche Miete zugrunde gelegt.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen außer Landkreise
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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