Zuwendung für Neugeborene
In vielen Städten und Gemeinden können Bürgerinnen und Bürger nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. In welcher Höhe sie gezahlt wird, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.