Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen
Möchte man auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, muss die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
Möchte man auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, muss die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen nutzen:
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.