Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen

Möchte man auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, muss die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung eingeholt werden. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen nutzen:

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