Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein mit sich führen. Vor der Erteilung des Jahresjagdscheines ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich.
Für die Durchführung der Jägerprüfung sind ebenfalls die unteren Jagdbehörden zuständig. Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil. In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse nachweisen in:
- Jagdkunde: Tierarten und ihrer Biologie, Wildökologie, Jagdbetrieb einschließlich des Jagdhundewesens, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Naturschutz und Biotoppflege,
- Waffenkunde: Waffenrecht, der Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen,
Verbraucherschutz: Wildbrethygiene, Wildkrankheiten und Wildverwertung, - Recht: Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie im Tierschutzrecht
Zur Erlangung dieser Kenntnisse ist ein entsprechender Ausbildungslehrgang, den verschiedene private Jagdschulen anbieten, zu absolvieren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Falknerprüfung getrennt oder aber auch in Verbindung mit der Jägerprüfung abzulegen.