Zahlungserleichterung bei offenen Forderungen
Wenn Sie Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Forderungen Ihrer Stadt oder Gemeinde, Ihres Verwaltungs- oder Zweckverbandes oder Ihres Landkreises (zum Beispiel Steuern, Gebühren, Beiträge oder Bußgelder) nicht fristgerecht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, bei der betreffenden Kommune beziehungsweise dem betreffenden Verband eine Zahlungserleichterung zu beantragen.