Wiederherstellung von Kulturdenkmälern
Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Instandsetzung nach einem außergewöhnlichen Ereignis beziehungsweise geringfügige Vorhaben an einem Kulturdenkmal müssen vom jeweiligen Eigentümer oder Besitzer bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde angezeigt werden.