Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen

Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die man sich wenden will, ein so genannter "Verwaltungsakt" ist. Mit dem Widerspruch leitet man das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, benötigt der Antragstellende einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Demoversion: OAA Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt)
  • konfigurierbare Datenfelder: Einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

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