Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen
Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die man sich wenden will, ein so genannter "Verwaltungsakt" ist. Mit dem Widerspruch leitet man das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird.