Waffenbesitzkarte beantragen

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Der unerlaubte Umgang mit Waffen ist eine Straftat oder – in bestimmten Fällen – zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben will oder besitzt, benötigt man dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Waffenbesitzkarte werden die Waffen des Besitzers behördlich registriert und eingetragen.
Wurde bereits eine Waffenbesitzkarte erteilt, werden alle weiteren erworbenen Waffen in diese Karte eingetragen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, muss sich der Antragstellende mit der Online-Ausweisfunktion eID authentifizieren.
  • Demoversion: OAA Waffenbesitzkarte beantragen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Waffenbesitzkarte beantragen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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