Waffenbesitzkarte beantragen
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Der unerlaubte Umgang mit Waffen ist eine Straftat oder – in bestimmten Fällen – zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben will oder besitzt, benötigt man dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Waffenbesitzkarte werden die Waffen des Besitzers behördlich registriert und eingetragen.
Wurde bereits eine Waffenbesitzkarte erteilt, werden alle weiteren erworbenen Waffen in diese Karte eingetragen.