Verlängerung der Frist zur Wiederaufforstung

Kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen sind ordnungsgemäß innerhalb von 3 Jahren wieder aufzuforsten. Die Pflicht der Wiederaufforstung umfasst auch die Verpflichtung, die Kulturen und Naturverjüngungen rechtzeitig und sachgemäß nachzubessern, zu schützen und zu pflegen. Die Forstbehörde kann auf Antrag des Waldbesitzers die Frist zur Wiederaufforstung verlängern, wenn die fristgemäße Wiederaufforstung dem Waldbesitzer nicht zumutbar ist. Der Online-Antragsassistent Verlängerung der Frist zur Wiederaufforstung ist eine Teilleistung des OAA Kahlhieb beantragen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion (als Teilleistung des OAA Kahlhieb beantragen): OAA Verlängerung der Frist zur Wiederaufforstung (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Verlängerung der Frist zur Wiederaufforstung bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

KISA Webshop

Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement