Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für öffentliche Verkehrsflächen nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
(Bau)arbeiten im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Bevor Sie die Arbeitsstelle einrichten, müssen Sie eine verkehrsregelnde Anordnung beantragen.
Arbeitsstellen die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden wie zum Beispiel
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
- Lagerung von Material und Baustelleinrichtungen