Verdienstausfall Katastrophenschutz
Wer seinen Dienst bei den Katastrophenschutzeinheiten des Landes verrichtet, wird unter Umständen auch während der Arbeitszeit zu einem Einsatz gerufen. Dabei haben Arbeitgeber oder Selbstständige das Recht auf die Erstattung des Arbeitsausfalls gegenüber der Behörde, die die Katastrophenschutzeinheit betreibt. Zu diesem Zweck gibt es den Antrag auf Verdienstausfall wegen eines Katastrophenschutzeinsatzes. Gestellt werden kann der Antrag vom Arbeitgeber der Person, die in der Katastrophenschutzeinheit tätig ist, oder vom Katastrophenschutzkamerad selbst, wenn er selbstständig einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.