Veräußerung eines Kulturdenkmals

Wird ein Kulturdenkmal verkauft, so müssen veräußernde und erwerbende Person, den Eigentumswechsel innerhalb eines Monats anzeigen. Das gleiche gilt für Erben eines Denkmals. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Veräußerung eines Kulturdenkmals (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden.

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Veräußerung eines Kulturdenkmals bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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