Veräußerung eines Kulturdenkmals
Wird ein Kulturdenkmal verkauft, so müssen veräußernde und erwerbende Person, den Eigentumswechsel innerhalb eines Monats anzeigen. Das gleiche gilt für Erben eines Denkmals.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.