Veränderungsmitteilung Wohngeld
Die Bewilligung von Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen. Für eine Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld wiederholt gestellt werden (= Weiterleistungsantrag).
Die Bewilligung von Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen. Für eine Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld wiederholt gestellt werden (= Weiterleistungsantrag).
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.