Übermittlungssperre Ausländerzentralregister
Leben Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland stehen deren personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen sowie Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können Informationen aus dem Ausländerzentralregister erhalten. Wer in einem Zentralregister für Ausländer eingetragen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass dessen Daten nicht weitergegeben werden dürfen.