Übermittlungssperre Ausländerzentralregister

Leben Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland stehen deren personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen sowie Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können Informationen aus dem Ausländerzentralregister erhalten. Wer in einem Zentralregister für Ausländer eingetragen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass dessen Daten nicht weitergegeben werden dürfen. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, benötigt der Antragstellende einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Demoversion: OAA Übermittlungssperre Ausländerzentralregister (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden.

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Übermittlungssperre Ausländerzentralregister bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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