Tourismusabgabe
Städte und Gemeinden in Sachsen können eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Einkünfte der Kommunen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden und dürfen nur zur Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen mit Anziehungskraft für Gäste und für die Tourismuswerbung verwendet werden. Auch die mancherorts für Gäste kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann mithilfe einer Fremdenverkehrsabgabe finanziert werden. Die Tourismusabgabe wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den wirtschaftlichen Vorteilen, die den jeweiligen Abgabepflichtigen durch den Fremdenverkehr entstehen. Meist handelt es sich um einen Festbetrag, der beispielsweise aus der Anzahl der Betten, der Stellplätze für Fahrzeuge, der Sitzplätze, der Anzahl der Beschäftigten oder dem Jahresumsatz errechnet wird.