Todesbescheinigung Auskunft/Einsicht

Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Der Antrag umfasst die Möglichkeit, den Einblick in den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung per Auskunft oder Einsicht zu erhalten. Die Auskunft stellt hierbei eine schriftliche Auskunft dar, deren Information per Post versendet wird. Die Einsicht hingegen ist eine Einsichtnahme vor Ort.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Todesbescheinigung Auskunft/Einsicht (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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