Todesbescheinigung Auskunft/Einsicht
Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Der Antrag umfasst die Möglichkeit, den Einblick in den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung per Auskunft oder Einsicht zu erhalten. Die Auskunft stellt hierbei eine schriftliche Auskunft dar, deren Information per Post versendet wird. Die Einsicht hingegen ist eine Einsichtnahme vor Ort.