Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, oder Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet. Dieser Online-Antragsassistent kann lediglich von Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Bestattungsunternehmen genutzt werden. (Vor-)Anzeigen durch natürliche Personen, Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörden wurden bei der Konzeption ausgeschlossen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als xPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Die originalen Antragsdaten und Nachweise müssen anderweitig abgelegt werden. Diese werden beispielsweise auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Sterbefallanzeige (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Sterbefallanzeige nutzen:

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Sterbefallanzeige bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Team Antragsmanagement