Spielhallen
Wenn man gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu folgendem Zweck betreiben möchte, benötigt man eine Erlaubnis:
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder
- Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn
Zusätzlich benötigt man eine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes. Außerdem ist zu beachten, dass man für das Betreiben einer Spielhalle ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigt.