Spielhallen

Wenn man gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu folgendem Zweck betreiben möchte, benötigt man eine Erlaubnis:

  • Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder
  • Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn

Zusätzlich benötigt man eine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes. Außerdem ist zu beachten, dass man für das Betreiben einer Spielhalle ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigt.

 

 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise, kreisfreie Städte und große Kreisstädte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Spielhallen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Spielhallen nutzen:

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Spielhallen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Team Antragsmanagement