Spielhallen im Reisegewerbe

Wenn man im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchte, benötigt man für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. Dabei ist zu beachten, dass man für das Betreiben einer Spielhalle im Reisegewerbe, ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigt. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Spielhallen im Reisegewerbe (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Spielhallen im Reisegewerbe bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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