Spielhallen im Reisegewerbe
Wenn man im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchte, benötigt man für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. Dabei ist zu beachten, dass man für das Betreiben einer Spielhalle im Reisegewerbe, ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigt.