Sperrung von Wald

Waldeigentümer oder nutzungsberechtigte Personen können aus bestimmten Gründen das Betreten des Waldes durch Sperrung einschränken oder verwehren. Die Sperrung muss durch vorgegebene Schilder erfolgen und kann zusätzlich durch Hindernisse wie Schranken und ähnliche Vorrichtungen kenntlich gemacht werden. Dauert die Sperrung bis zwei Monate, genügt die Mitteilung nach Einrichtung. Bei einem längeren Zeitraum bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung und der Mitteilung vor Aufstelllung der Sperrung.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Sperrung von Wald (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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