Sperrung von Wald
Waldeigentümer oder nutzungsberechtigte Personen können aus bestimmten Gründen das Betreten des Waldes durch Sperrung einschränken oder verwehren. Die Sperrung muss durch vorgegebene Schilder erfolgen und kann zusätzlich durch Hindernisse wie Schranken und ähnliche Vorrichtungen kenntlich gemacht werden. Dauert die Sperrung bis zwei Monate, genügt die Mitteilung nach Einrichtung. Bei einem längeren Zeitraum bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung und der Mitteilung vor Aufstelllung der Sperrung.