Sonntags-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t und Lkw-Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt auch an Samstagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr. Bestimmte Fahrzeuge und Transporte bestimmter Waren sind von diesem Fahrverbot ausgeschlossen. Wer in diesen Zeiträumen aus triftigen Gründen mit dem LKW die Straße nutzen muss, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung.