SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen für eine bestimmte Abgabenart (z.B. Hundesteuer, Grundsteuer, Miete, Pacht) stimmt der Antragstellende dem Einzug der bei seiner Kommune fälligen Zahlung zu und erteilt gleichzeitig seinem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von seinem Konto eingezogen werden und er erspart sich einzelne Daueraufträge. Im Falle mehrerer wiederkehrender Abgaben ist für jede Abgabeart ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, muss sich der Antragstellende mit der Online-Ausweisfunktion eID authentifizieren. 
  • Demoversion: OAA SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier 

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten SEPA Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen nutzen:

 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement