SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen für eine bestimmte Abgabenart (z.B. Hundesteuer, Grundsteuer, Miete, Pacht) stimmt der Antragstellende dem Einzug der bei seiner Kommune fälligen Zahlung zu und erteilt gleichzeitig seinem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von seinem Konto eingezogen werden und er erspart sich einzelne Daueraufträge. Im Falle mehrerer wiederkehrender Abgaben ist für jede Abgabeart ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.