Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern
Änderungen an einem Denkmal, wie Schäden, Veräußerung oder Nutzungsänderungen müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Gründe zur Anzeige liegen vor, wenn
- sich die Nutzung eines Kulturdenkmals ändert,
- Schäden und Mängel am Kulturdenkmal auftreten, die seine Erhaltung gefährden oder
- ein Kulturdenkmal veräußert wird