Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern

Änderungen an einem Denkmal, wie Schäden, Veräußerung oder Nutzungsänderungen müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Gründe zur Anzeige liegen vor, wenn

  • sich die Nutzung eines Kulturdenkmals ändert,
  • Schäden und Mängel am Kulturdenkmal auftreten, die seine Erhaltung gefährden oder
  • ein Kulturdenkmal veräußert wird

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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