Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der Silvesterzeit, sowie die Lagerung ab einer bestimmten Menge bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörden. Hierbei ist zu beachten, dass Pyrotechnik in Kategorien unterteilt wird, welche sich aus der von ihnen ausgehenden Gefährdung und Verwendungszwecke ergeben. Sollen beispielsweise Feuerwerkskörper der Kategorie II zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember abgebrannt werden, egal ob gewerblich oder von einer Privatperson, muss grundsätzlich eine Ausnahme des Abbrennverbots beantragt werden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Genehmigung Feuerwerk (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen nutzen:

 

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