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UPDATE - Ihr Amt24-Onlineantrag Gewerbe

Übergang von xGewerbeanzeige zu xGewerbeordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie betreiben auf der Amt24-Plattform Ihren Online-Antragsassistenten (OAA) für Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung. Zum 02.05.2022 werden wir auf den Standard xGewerbeordnung umstellen.

Was bedeutet dies für Ihren OAA und die Antragsdaten?

Die Eingabemasken als auch das Antragsdatenformat ändern sich - es wird neue bzw. optimierte Eingabefelder geben und der Standard xGewerbeanzeige wird durch xGewerbeordnung abgelöst

Hintergründe:

Um die elektronische Übermittlung zu vereinheitlichen, wurde der IT-Standard xGewerbe entwickelt, der das Verfahren sowie die Informationen beschreibt, die zur Umsetzung der elektronischen Übermittlung der Gewerbemeldung notwendig sind. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV) vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208) den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, einen einheitlichen IT-Standard für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Stellen nach § 14 Absatz 8 der Gewerbeordnung (GewO) verbindlich festzulegen.

Am 25.06.2020 hat die Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen, den Regelungsgegenstand des Standards von der reinen Weiterleitung von Gewerbeanzeigen zur allgemeinen elektronischen Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeordnung zu erweitern. Darauf aufbauend wurde der Standard xGewerbeanzeige durch den Standard xGewerbeordnung abgelöst, der am 01.05.2022 in Kraft tritt. 

WICHTIG

Sollten Sie Ihr Gewerbe-Fachverfahren nicht bei KISA betreiben, informieren Sie bitte Ihren Fachverfahrenshersteller, besonders dann, wenn Sie die Antragsdaten aus Amt24 bereits automatisiert via xGewerbeanzeige verarbeiten lassen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsKontakt

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