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Aktion: Erster Online-Antragsassistent

Der Freistaat Sachsen fördert Sie

Es ist soweit: Wir gehen gemeinsam den ersten Schritt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - OZG.

Der Freistaat Sachsen übernimmt die Einrichtungskosten für Ihren ersten Online-Antragsassistenten. Damit Sie als KISA-Mitglied in den Vorzug dieser Förderung kommen, lohnt es sich, schnell zu sein: Voraussetzung ist die Einrichtung Ihres ersten Online-Antragsassistenten bis zum 31. Dezember 2020.

Alle Details erfahren Sie hier: Aktion: Erster Online-Antragsassistent

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