Markt- oder Veranstaltungsfestsetzung

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Behördlich festsetzbar sind nur Veranstaltungen gewerblicher Anbieter, nicht hingegen sog. Privatmärkte. Darüber hinaus sind Messen und Ausstellungen weitere festsetzbare Veranstaltungen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Die Festsetzung kann für zwei Jahre erfolgen und ist manchmal mit Auflagen verbunden. 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen (außer Landkreise)
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Markt- oder Veranstaltungsfestsetzung (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden sie hier

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Markt- oder Veranstaltungsfestsetzung bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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