Leitungsschneisen und forstbetriebliche Anlagen
Die Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage forstbetrieblicher Einrichtungen bei Flächen ab einem Hektar Größe sowie zur Anlage von Leitungsschneisen bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde.
Die Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage forstbetrieblicher Einrichtungen bei Flächen ab einem Hektar Größe sowie zur Anlage von Leitungsschneisen bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.