Leichen- und Bestattungswesen
Im Rahmen eines Sterbefalls müssen viele gesetzliche Regelungen beachtet und Behördengänge erledigt werden. Dies erfolgt zumeist durch die Angehörigen oder ein beauftragtes Bestattungsinstitut. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Leichen- und Bestattungswesen können sich Hinterbliebene und Bestattungsunternehmen jederzeit online über Amt24 an das zuständige Gesundheitsamt wenden und nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG) notwendige Anträge stellen.