Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem besonderen materiellen Mehraufwand konfrontiert. Zum Ausgleich haben die Betroffenen - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Bei dieser handelt es sich um eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung, welche von folgenden Gruppen in Anspruch genommen werden können:

  • blinde Menschen
  • hochgradig sehbehinderte Menschen
  • gehörlose Menschen
  • schwerstbehinderte Kinder

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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