Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche
Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem besonderen materiellen Mehraufwand konfrontiert. Zum Ausgleich haben die Betroffenen - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Bei dieser handelt es sich um eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung, welche von folgenden Gruppen in Anspruch genommen werden können:
- blinde Menschen
- hochgradig sehbehinderte Menschen
- gehörlose Menschen
- schwerstbehinderte Kinder