Lagerfeuer (inkl. Brauchtums- und Traditionsfeuer) beantragen
Für das Abbrennen von Brauchtums- bzw. Traditionsfeuern müssen bestimmte, von der jeweiligen Kommune festgelegte Regeln eingehalten werden.
Für das Abbrennen von Brauchtums- bzw. Traditionsfeuern müssen bestimmte, von der jeweiligen Kommune festgelegte Regeln eingehalten werden.
Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Lagerfeuer (inkl. Brauchtums- und Traditionsfeuer) beantragen nutzen:
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Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.