Kulturgüter, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen
Um steuerliche Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern zu beanspruchen, benötigt der Eigentümer bzw. eine bevollmächtigte oder vertretungsbefugte Person eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, die als Nachweis beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden kann. Die Kulturgüter dürfen dabei weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.