Kleine Lotterien und Ausspielungen

Eine Lotterie liegt vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Können anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden, liegt eine Ausspielung vor. Die Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung (auch Tombola) muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss anstelle der Anzeige eine glücksspielrechtliche Erlaubnis  bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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