Kleine Lotterien und Ausspielungen
Eine Lotterie liegt vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Können anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden, liegt eine Ausspielung vor. Die Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung (auch Tombola) muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss anstelle der Anzeige eine glücksspielrechtliche Erlaubnis bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.