Hundesteuerabmeldung
Wenn man seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt oder man keinen Hund mehr besitzt, muss man seinen Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
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Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Hundesteuerabmeldung nutzen:
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.