Hundesteuer

Der Onlineantrag Hundesteuer enthält die Anträge Hundsteueranmeldung, Hundesteuerabmeldung, Hundesteuerermäßigung/-befreiung, Änderungsanzeige sowie Ersatz der Hundesteuermarke.
Das Halten eines Hundes ist in Deutschland steuerpflichtig und muss angemeldet sowie abgemeldet werden.
Wenn man aufgrund einer Behinderung auf einen Hund angewiesen ist, ist man in der Regel von der Hundesteuer befreit.
Haben sich Anschrift oder Name der hundehaltenden Person geändert müssen Sie dies der zuständigen Kommune in einer Änderungsanzeige gemeldet werden.
Bei Abnutzung oder Verlieren der Hundesteuermarke muss diese ersetzt werden. Dafür fallen für den Bürger Ersatzgebühren an.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Hundesteuer (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Hundesteuer bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Team Antragsmanagement