Hundesteuer
Der Onlineantrag Hundesteuer enthält die Anträge Hundsteueranmeldung, Hundesteuerabmeldung, Hundesteuerermäßigung/-befreiung, Änderungsanzeige sowie Ersatz der Hundesteuermarke.
Das Halten eines Hundes ist in Deutschland steuerpflichtig und muss angemeldet sowie abgemeldet werden.
Wenn man aufgrund einer Behinderung auf einen Hund angewiesen ist, ist man in der Regel von der Hundesteuer befreit.
Haben sich Anschrift oder Name der hundehaltenden Person geändert müssen Sie dies der zuständigen Kommune in einer Änderungsanzeige gemeldet werden.
Bei Abnutzung oder Verlieren der Hundesteuermarke muss diese ersetzt werden. Dafür fallen für den Bürger Ersatzgebühren an.