Hinweisgeberschutz

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Berufsausübung von einem Verstoß gegen das Unionsrecht erfahren haben, können Sie dies der internen Meldestelle Ihres Arbeitgebers melden. Als sogenannter "Hinweisgeber" sind Sie gesetzlich geschützt.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Hinweisgeberschutz (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Formloser Antrag bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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