Hinweisgeberschutz
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Berufsausübung von einem Verstoß gegen das Unionsrecht erfahren haben, können Sie dies der internen Meldestelle Ihres Arbeitgebers melden. Als sogenannter "Hinweisgeber" sind Sie gesetzlich geschützt.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.